Wem wir helfen

 Berechtigt sind Personen, die

Arbeitslosengeld,
eine geringe Rente,
ein geringes Einkommen,
Grundsicherung,
Hartz IV,
Sozialhilfe oder
Wohngeld  beziehen
sowie Asylbewerber

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WARTEN

Wenn Sie bei uns Ware abholen wollen, dann bringen Sie bitte beim ersten Besuch amtliche Unterlagen mit.

Die Bedürftigkeit wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Wenn Sie berechtigt sind und bei uns Ware abholen wollen, dann kommen Sie bitte an einem Dienstag oder Freitag zwischen 10:30 - 11:00 Uhr zu uns. Sie erhalten dann eine Losnummer. Sobald Sie an der Reihe sind, legen Sie uns bitte Ihre Unterlagen vor und Sie werden registriert.  Sie können dann sofort Ware mitnehmen. Die Menge richtet sich nach der Zahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben.
Pro Person bezahlen Sie ab 1.04.2019 einen Unkostenbeitrag von 1 Euro.
Nach der Registrierung können Sie an jedem Aus- gabetag wiederkommen.

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REGIST

3.12.2019

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