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Wem wir helfen

Wenn Sie bei uns Waren abholen wollen, müssen Sie uns Bedürftigkeit nachweisen. Dazu bringen Sie bitte beim ersten Besuch amtliche Unterlagen über eine der folgenden Leistungen mit:

  • ALG II
  • Asylbewerber
  • geringe Rente
  • Grundsicherung
  • Hartz IV
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld

Die Bedürftigkeit wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Download: Merkzettel für Berechtigte als Pdf-Datei >  Bitte den Drucker auf “Querformat” einstellen

WARTEN
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Wenn Sie berechtigt sind und bei uns Ware abholen wollen, dann kommen Sie bitte an einem Dienstag oder Freitag zwischen 10:30 - 11:00 Uhr zu uns. Sie erhalten dann eine Losnummer. Sobald Sie an der Reihe sind, legen Sie uns bitte Ihre Unterlagen vor und Sie werden registriert.  Sie können dann sofort Ware mitnehmen. Die Menge richtet sich nach der Zahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Pro Person bezahlen Sie einen Unkostenbeitrag von 40 Cent.
Nach der Registrierung können Sie an jedem Aus- gabetag wiederkommen.

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REGIST
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Im vierten Quartal 2010 versorgte die Kaller Tafel pro Ausgabetag zwischen 68 und 139 Haushalte oder 196 bis 378 Personen.

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Anzahl der registrierten Kunden
pro Gemeinde.

Personenzahl in den Haushalten

SLE_Kreis
HAUSHALT
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19.06.11